1939 - 1948
Band III
Die nachfolgenden Dokumente basieren auf dem 3. Band der Protokolle des Kirchengemeinderats und einem kleinen Konvolut mit Alt-Akten. Sie folgen der Chronologie, alle Scans sind 2fach vergrößerbar durch Klicks ins Bild.
Zur Frage "Übertragung aus Süterlin in neue deutsche Schreibweise" siehe Vorbemerkung.
Andreas Keller
21.02.1939
Quelle:
Protokolle der KGR Sitzungen 1939 1949
Seite 10 + 11
Sitzung vom 21.02.1939
TOP 7 + 8
21.02.1939
7
Der K.G.Rat gibt auf Willen des H. Grischkat die Kirche für eine 2. Aufführung des Mozart-Requiems am 5. März nachm. 4 Uhr, sowie für eine solche der Markuspassion am Karfreitag nachm. 5 Uhr frei.
8
Der Vors. teilt mit, daß Prof. Keller am 12. März im Gottesdienst eine Bachkantate zur Aufführung bringen wird. Der K.G.Rat stimmt zu u. bewilligt den geforderten Anteil an den Kosten (etwa 30 / 50.- RM.)
[Seitennotiz:]
(findet nun am Palmsonntag statt (die Abschiedspredigt #?# ist auf diesen Tag verlegt worden).
11.05.1939
Evangelischer Oberkirchenrat
Stuttgart, den 11. Mai 1939.
13.5.
Nr. A. 4604
An sämtliche Dekanatämter.
Betr.: Anstellung hauptberuflicher Kirchenmusiker.
Beil.: 1 Mehrfertigung.
Dek.Reg.: A III a 6.
In einer Zeit, in der die nebenberuflichen Kirchenmusiker weithin für den Kirchenmusikdienst ausscheiden, sind die Kirchengemeinden in besonderem Mass auf den Dienst hauptberuflicher Kirchenmusiker angewiesen. Von diesem Dienst haben die Kirchengemeinden nach Möglichkeit Gebrauch zu machen. Insbesondere sollte in den grossen Städten des Landes die Gewinnung hauptberuflicher Kräfte für den Kirchenmusikdienst an den grossen Kirchen ins Auge gefasst werden.
Für die Anstellung hauptberuflicher Kräfte durch die Kirchengemeinden werden gemäss 51 KGO. nachstehende Grundsätze aufgestellt:
1) Hauptberufliche Kirchenmusiker kommen in erster Linie für folgende Kirchen in Betracht:
Stuttgart: Friedens-, Hospital-, Johannes-, Leonhards-, Markus-, Paulus- und Stiftskirche;
Aalen: Stadtkirche;
Bad Cannstatt: Stadtkirche;
Biberach: Pfarrkirche;
Balingen: Ehingen - Martinskirche;
Esslingen: Stadtkirche;
Freudenstadt: Stadtkirche;
Göppingen: Stadtkirche;
Schw. Hall: Michaelskirche;
Heidenheim: Pauluskirche;
Heilbronn: Kilianskirche;
Ludwigsburg: Stadtkirche;
Reutlingen: Marienkirche;
Tübingen: Stiftskirche
Ulm a.D.: Münster;
Für diese Kirchen sollen, soweit dies nicht bereits geschehen ist, hauptamtliche Kirchenmusikerstellen errichtet werden, sobald tüchtige nebenberufliche Kirchenmusiker nicht mehr zur Verfügung stehen.
2) Die Anstellung hauptberuflicher Kirchenmusiker kann in der Form des privatrechtlichen Vertrags oder der beamtenrechtlichen Anstellung erfolgen. In beiden Fällen sind die Dienstaufgaben und Dienstrechte (Dienste in Orgelspiel und Chorleitung, Förderung des Gemeindegesangs und Kindergesangs; Dienstbezüge, Krankenfürsorge, Pensionsrechte, Angestelltenversicherung, Urlaub, Kündigung) in einem Anstellungsvertrag oder einer Anstellungsurkunde im einzelnen festzustellen. Ein Muster hiefür wird vom Oberkirchenrat aufgestellt werden.
3) Bei der Regelung der Bezüge ist davon auszugehen, dass einem hochschulmässig vorgebildeten Kirchenmusiker, für den der Kirchenmusikdienst seine wesentliche Existenzgrundlage bildet, jedenfalls ein Existenzminimum von monatlich mindestens 150 RM zu reichen ist. Im übrigen sind etwaige Einkünfte aus sonstiger Beschäftigung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
4) Für die Inhaber hauptamtlicher Kirchenmusikerstellen, die nach Massgabe von Ziffer 1 an den dort genannten Kirchen zu errichten sind, gelten folgende Besoldungsgrundsätze:
a) Nach einer je nach den Verhältnissen auf einige Jahre sich erstreckenden Anwärterdienstzeit sind die Inhaber einer hauptamtlichen Kirchenmusikerstelle in eine Besoldungsgruppe der Reichsbesoldungsordnung einzureihen und auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung der für die Beamten geltenden Kürzungsvorschriften zu besolden. Dabei kommt in erster Linie die Besoldungsgruppe A 5 b, eventuell A 7 a der Reichsbesoldungsordnung in Betracht.
b) Die Einweisung in die Besoldungsgruppe setzt voraus, dass der Amtsinhaber den gesamten Kirchenmusikdienst im Gottesdienst und bei Amtshandlungen versieht, einen Kirchenchor, gegebenenfalls auch einen Kinderchor, leitet und auf jede mögliche Weise den Kirchengesang wie das gesamte kirchenmusikalische Leben in der Gemeinde fördert.
c) Bei geringerem Umfang der Amtsaufgaben kann die Besoldung auch in einem angemessenen Hundertsatz der zuständigen Besoldungsgruppe festgesetzt werden. Ebenso kann bei Einreihung des Kirchenmusikers in eine höhere Besoldungsgruppe als der genannten ein Hundertsatz der Besoldungsgruppe für die Besoldung bestimmt werden.
d) Zum Gehalt und Wohnungsgeldzuschuss treten Kinderzuschläge nach den reichsgesetzlichen Bestimmungen hinzu.
e) Die Inhaber hauptamtlicher Kirchenmusikerstellen sind, wenn sie nicht Mitglieder der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte sind, zur Angestelltenversicherung anzumelden. Ebenso soll ihre Anmeldung zu einer Krankenkasse erfolgen, falls nicht im Fall der Erkrankung die Dienstbezüge auf die Dauer von mindestens 26 Wochen fortgewährt werden. Die Versicherungsbeiträge sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verteilen.
f) Bei der unter a) vorgesehenen Regelung sind die Kasualgebühren in den Gehalt einbezogen, sie sind daher von den Beteiligten für die Kirchenpflege einzuziehen. Besondere Regelung für den Fall, dass die Kasualgebühren dem Kirchenmusiker verbleiben, ist vorbehalten.
g) Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen und Nebenämtern ist dem hauptamtlichen Kirchenmusiker insoweit gestattet, als dadurch sein hauptamtlicher Dienst nicht beeinträchtigt wird. Dem Vorsitzenden des Kirchengemeinderats ist vor Übernahme solcher Dienste Anzeige zu machen; Einsprache dagegen kann nur im Rahmen von Satz 1 erhoben werden.
5) Die hauptamtlichen Kirchenmusiker haben sich, soweit möglich, auch für kirchenmusikalische Aufgaben ausserhalb ihrer Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Leitung der von den Kirchenbezirken veranstalteten Organistenkurse wird besonders entlohnt. Die hiedurch entstehenden Kosten werden von der Kirchenbezirkskasse getragen, gegebenenfalls unter Beteiligung der Kirchengemeinden und der Landeskirche.
6) Zu den Gehältern hochschulmässig ausgebildeter, hauptberuflicher Kirchenmusiker können den Kirchengemeinden jeweils für ein Rechnungsjahr auf Ansuchen Beiträge aus landeskirchlichen Mitteln verwilligt werden. Die Verwilligung solcher Beiträge setzt voraus, dass der Kirchenmusiker auch für landeskirchliche Aufgaben zur Verfügung steht; sie können grundsätzlich nur insolange gewährt werden, als die Kirchengemeinde zur vollen Bestreitung des Gehalts nicht in der Lage ist.
7) Nach dem Erlass vom 6. April 1935 Nr. A. 3531 ist vor Besetzung wichtiger Kirchenmusikerstellen Anzeige an den Oberkirchenrat zu erstatten und für die Anstellung die Bestätigung des Oberkirchenrats einzuholen. Dies gilt insbesondere auch für die Besetzung von Kirchenmusikerstellen mit hauptberuflichen Kirchenmusikern und für die Festsetzung der Anstellungsbedingungen, die für ihr Dienstverhältnis massgebend sind.
Dies ist den in Betracht kommenden Kirchengemeinden zu eröffnen.
I. V.
gez. Müller.
Beglaubigt Sekretariat:
Weigand
I. Evang. Stadtpfarramt der Markus-Kirche
eröffnet o.R. Evang. Stadtdekanatamt
i.A. K. Dieterich
Stgt.,13.5.1939.
11.10.1939
Quelle:
Protokolle der KGR Sitzungen 1939 1949
Seite 29 / 30
Sitzung vom 11.10.1939
TOP 6 / 7
11.10.1939
6
Professor Keller bittet, zu bestimmen, dass das Opfer bei den musikalischen Feierstunden für die Kriegshilfe der Markusgemeinde verwendet wird.
Beschluß: Nach Abzug der Unkosten wird der Restbetrag in die Hilfskassen der 3 Bezirke gegeben. Der Mesner erhält eine Vergütung von RM 5.- für jede Feierstunde.
7
...
Beschlossen wird ebenfalls, Herrn Prof. Keller für den Dienst bei den Frühandachten monatlich RM 25.- vom Monat September ab zu vergüten.
27.06.1941
Quelle:
Protokolle der KGR Sitzungen 1939 1949
Seite 92 + 93
Sitzung vom 27.06.1941
TOP 2 + 3
27.06.1941
2
Prof. Keller schlägt vor, für den hinteren Saal ein kleines Positiv zu beschaffen, das den gottesdienstlichen Charakter des Raum mehr wahrt; Preis etwa 2500.- Der Vors. wird beauftragt, mit Prof. Keller Näheres zu erkunden u. weiter zu betreiben.
3
Nachträgl. Genehmigung für den Orgelabend Prof. Keller, veranstaltet im Rahmen einer Veranstaltung des Köngener Bundes (26.6.41.)
06.07.1942 II
[oben rechts handschriftlich:]
Bitte um Durchsicht, Äußerung u. Rückgabe. R.D.
Einverstanden HG.
Uebertragung des Kirchenchorleiterdienstes.
Die Kirchengemeinde Stuttgart, Markuskirche stellt nach dem Beschluss des Kirchengemeinderats vom 6. VII. 1942. Herrn Hans Grischkat mit Wirkung vom 1. II. 1942 als Chorleiter unter folgenden näheren Bedingungen an:
1.
Herr Grischkat übernimmt den Chorleiterdienst in der Kirchengemeinde an der Markuskirche zu Stuttgart und verpflichtet sich, ihn gewissenhaft nach den bestehenden allgemeinen Vorschriften in beständigem Einvernehmen mit den Pfarrern der Kirche (insbesondere bezüglich der Liedauswahl) und seiner Bedeutung im kirchlichen Leben entsprechend wahrzunehmen.
2.
Im einzelnen sind seine Dienstaufgaben nachstehende:
Leitung des Chorgesangs an Festtagen und Sonntagen womöglich mindestens einmal im Monat.
Wöchentliche Chorproben. Mitwirkung bei Gemeindeabenden und dergleichen, womöglich Durchführung kirchenmusikalischer Veranstaltungen.
3.
Für Versehung dieses Dienstes erhält der Chorleiter aus der Kirchenpflege einen festen Jahresgehalt von zunächst 500.- in Teilbeträgen zahlbar je am Schluss eines Kalendervierteljahres.
4.
Die Chorproben fallen während der grossen Ferien aus.
5.
Bei Beurlaubung und in sonstigen Verhinderungsfällen hat der Chorleiter so weit möglich für geeignete Vertretung selbst Sorge zu tragen. Ueber den Stellvertreter hat er sich rechtzeitig vorher mit dem Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, der seinerseits ihm auch bei Gewinnung eines Stellvertreters nach Möglichkeit behilflich sein wird, zu verständigen.
6.
Die Entlohnung des Stellvertreters ist Sache des Chorleiters.
7.
Das Anstellungsverhältnis kann von beiden Teilen je auf den ersten eines Monats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Doch soll der Austrittstermin nicht in die Hauptfestzeiten fallen.
Ausserdem endigt das Anstellungsverhältnis, wenn der Chorleiter seinen Dienstort verlässt oder wenn eine das Dienstverhältnis beendigende Verfügung nach 50 KGO ergeht.
Bei Verhinderung von mehr als 4 Wochen ruhen Rechte und Pflichten aus dem Anstellungsverhältnis.
Vorstehendes wird von beiden Teilen in zwei gleichlautenden Urkunden unterschriftlich anerkannt und unterzeichnet.
Stuttgart, den 6. Juli 1942
Der Kirchengemeinderat
R. Daur, Pfr.
# KiPfl.
Der Chorleiter
H. Grischkat
29.09.1942
- Abschrift
Evangelischer Oberkirchenrat
Nr. A. 7146.
(Bitte der Antwort beisetzen)
Stuttgart, Stadt der Auslandsdeutschen
den 29. September 1942
Anschrift: Stuttgart 1, Postfach 92
An das
Ev. Stadtdekanatamt Stuttgart.
Beil.: 2 Erlaßabschriften.
Der Herr Landesbischof hat am 29. September d.J. Herrn Hans Grischkat, Chorleiter an der Markuskirche in Stuttgart die Amtsbezeichnung eines Kirchenmusikdirektors verliehen.
Dies ist dem Genannten durch Übermittlung beiliegender Erlaßabschrift zu eröffnen. Dem Kirchengemeinderat der Markuskirche ist
davon Kenntnis zu geben.
I.V.
gez. Müller.
I.Ev.Stadtpfarramt der Markuskirche
zur Kenntnisnahme und Eröffnung an den
Kirchengemeinderat o.R.
Evang.Stadtdekanatamt
Stuttgart, 1.10.1942.
Lempp
dem K.G.R. zur Kenntnis durch Umlauf
3. X. 42
R. Daur
20.10.1942
Quelle:
Protokolle der KGR Sitzungen 1939 1949
Seite 120 + 121
Sitzung vom 20.10.1942
TOP 8 + 9
20.10.1942
8
stvVors. teilt mit, daß H. Landesbischof den Chorleiter Hans Grischkat zum Kirchenmusikdirektor ernannt hat. Da H. Grischkat in dieser Zeit den Erlöserkirchenchor nicht im Stich lassen kann ohne einen Nachfolger gefunden zu haben, muß (zunächst probeweise auf 1 Jahr) folgende Arbeitsweise durchgeführt werden:
2 mal monatl. Chorprobe Markuskirche allein; 1 x gemeinsame Probe der beiden Chöre, 1 mal monatl. keine Probe.
Der K.G.Rat stimmt zu, hofft aber, daß der Arbeit unseres Chors keine Nachteile entstehen.
9
Der K.G.Rat stimmt dem Vorschlag von H. Prof. Keller zu, die Gemeinde möge von jetzt an die Abendmusiken in ihre eigene Verantwortung übernehmen.
03.03.1946 II
13
Herr Musikdirektor Grischkat ist mit 1 Jahr Gefängnis bestraft worden. Er hatte im Weihnachtsoratorium einige Instrumentalisten mitwirken lassen, die für das amerikanische Gebiet noch keine Konzession besaßen. Der Ausfall dieser überaus tüchtigen und beliebten Arbeitskraft im kirchl. Leben Württembergs und in Sonderheit unserer Gemeinde sowohl, als auch die harte Bestrafung veranlaßen den K.G.R. ein Bittgesuch an die zuständige Stelle einzureichen. Der Vors. hat hierzu einen Vorschlag ausgearbeitet und vorgelegt, der vor seiner endgültigen Abfassung noch juristisch überprüft werden soll.
14.07.1946
Quelle:
Protokolle der KGR Sitzungen 1939 1949
Seite 207 + 208
Sitzung vom 14.07.1946
TOP 13
14.07.1946
8
Unser Organist, Prof. Dr. Keller ist in der letzten Zeit durch seinen Dienst als komm. Dir. der Musikhochschule stark in Anspruch genommen. Es ist dem Kirchengemeinderat Bedürfnis, Herrn Prof. Keller gegenüber zum Ausdruck zu bringen:
wenn er vor die Wahl gestellt würde, seinen Direktorsposten oder den Posten als Organist aufzugeben, so wäre die Gemeinde ihm sehr dankbar, wenn er sich für den Organistendienst entschließen könnte. Sie legt großen Wert darauf, seine hervorragenden Künste der Gemeinde zu erhalten u. wäre dankbar, wenn sie ihn auch im Gottesdienst wieder öfter hören dürften.
21.12.1946
Quelle:
Protokolle der KGR Sitzungen 1939 1949
Seite 223 + 224
Sitzung vom 21.12.1946
TOP 18
21.12.1946
18
Die Orgel der Markuskirche muß gründlich repariert und kann dabei um einiges u. in wertvoller Weise verbessert werden. Die Gesamtunkosten werden sieben- bis achttausend RM betragen. Dazu trägt das Kultusministerium (in Anbetracht der Benutzung unserer Kirche durch die Musikhochschule) RM 3.000.- bei. Die Markusgemeinde ist bereit, die Kosten für die Verbesserung der Orgel (1500.- RM) ganz zu übernehmen u. weitere RM 1.500.- der Gesamtkirchenpflege als unverzinsliches Darlehen zur Verfügung zu stellen; im Bedarfsfall auch noch mehr. Auf jeden Fall soll die Erneuerung unserer Orgel baldmöglichst durchgeführt werden. Prof. Dr. Keller wird gebeten, etwa durch ein Konzert oder auch durch Beiträge von Mitbenutzern der Orgel zur Deckung der Kosten beizutragen.
28.06.1947
6
Über die kirchenmusikalische Tätigkeit von Prof. Keller u. Chorleiter Hans Grischkat berichtet der Vorsitzende: Beide Herren müssen sich wegen ihrer Überlastung oft vertreten lassen. Eine Lösung wäre die, daß die Kichenmusikerstellen in Deutschland einschl. dem russischen Gebiet in Musikzeitschriften etc. ausgeschrieben würden. Aber die Schwierigkeit besteht, daß Organisten= und Chorleiterfähigkeit in ein und derselben Person sich selten vereint findet. Im Notfall müsste man an zwei Personen denken. Jedenfalls soll wenigstens die Chorleiterstelle, wenn möglich beide Stellen, ausgeschrieben werden. Daß der neue Kirchenmusiker sich um andere Veranstaltungen neben seiner Markus-Kirchentätigkeit allzu viel bekümmern müßte, ist bei dem ausreichenden Gehalt nicht zu befürchten.
Es wird anerkannt, daß sich Herr Grischkat trotz seiner entfernten Wohnung in Reutlingen sehr für den Chor der Markuskirche eingesetzt hat.
23.07.1947 II
Quelle:
Akten der Markusgemeinde
Pfr.Reg. III A 15 (Organist)
Brief HK vom 23.07.1947
1 Seiten A4
Schreibmaschine
23.07.1947 II
PROF.DR.HERMANN KELLER
STUTTGART-DEGERLOCH
LOHENGRIN-STRASSE 30 - FERNRUF 74195
STUTTGART-DEGERLOCH, DEN 23.7.47.
An den Kirchgemeinderat der Markuskirche, Stgt.,
zu Händen Herrn Stadtpfarrer Rudolf Daur.
Sehr verehrter Herr Stadtpfarrer!
Nach langer, reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen, meinen Organistendienst an der Markuskirche aufzugeben. Der einzige Grund ist der, dass mein neues Amt als Leiter der Musikhochschule mich so stark beansprucht, dass ich nicht die Zeit und Kraft aufbringe, mein kirchenmusikalisches Amt so zu verwalten, wie ich es möchte und wie es sein müsste. Wie sehr ich mich mit diesem Amt, das ich nun über dreissig Jahre ausüben durfte, verwachsen gefühlt habe, wie ungern ich diesen Schritt tue, das werden Sie mir nachfühlen, - darüber brauche ich keine Worte zu verlieren. Aber auch nicht darüber, dass dieser Schritt innerlich notwendig ist. Gerade bei der Bedeutung, die die Markuskirche gegenwärtig im kirchlichen und kirchenmusikalischen Leben Stuttgarts einnimmt, ist die Verpflichtung, die man hat, grösser als je. Und ich würde mich natürlich immer, - ich hoffe, sagen zu dürfen, zeitlebens-, mit der lieben Markuskirche verbunden fühlen.
Es würde wohl ein leichtes sein, einen guten, ja sehr guten Orgelspieler als meinen Nachfolger zu gewinnen. Ich meine aber, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, Orgel und Chorleitung wieder in eine Hand zu legen. Die Trennung, die wohl auch manches Gute gehabt hat, hat sich doch im Ganzen ungünstig für den Chor und die gottesdienstliche Chorarbeit ausgewirkt. Nun sollte ein Mann gefunden werden, der in der Gemeinde Wurzel schlägt, der ebenso ein guter Organist wie ein Chorleiter ist, der den Chor endlich wieder zu einer Blüte führen könnte.
Ich bitte, eine öffentlich Bewerbung mit Bekanntgabe im Gemeindeblatt und mit Probe-Spiel und -Dirigieren zu veranstalten. Voraussichtliche Bewerber werden u.a. sein : Herbert Liedecke. Karl Gerok, Prof. Kurt Utz (Wiesbaden), Herr Königsfeld, Herr Wassermann (z.Zt. in Weinsberg). Ich schlage vor, die Bewerbung im September oder Oktober auszutragen. Bis dahin wird die Orgel, wie ich hoffe, wieder ganz hergestellt und erneuert sein.
Mit herzlichen Grüssen
Ihr
Hermann Keller.
23.09.1947
5
Der Vorsitzende verliest den Brief des Kirchenmusikdirektors Prof. Dr. Hermann Keller, der bedauert, daß er sein Amt an der Markuskirche nicht weiter ausüben kann, weil er es mit seiner hauptamtlichen Tätigkeit als Leiter der Musikhochschule nicht länger vereinen kann. Mit herzlichem Dank wird seines Wirkens gedacht und das tiefe Bedauern über sein Ausscheiden ausgesprochen.
Der Vorsitzende trägt vor, welche Kirchenmusiker bisher in Aussicht genommen worden sind. Bis 1. November wird zu weiteren Meldungen durch Ausschreiben der Stelle im Ev. Gemeindeblatt für Württemberg Gelegenheit geboten.
24.09.1947
Quelle:
Akten der Markusgemeinde
Pfr.Reg. III A 15 (Organist)
Brief Rudi Dauer an HK vom 24.09.1947
2 Seiten A5
Schreibmaschine Kopie ohne Unterschrift
24.09.1947
Stuttgart, 24. September 1947.
Herrn Prof. Dr.
Hermann Keller
Stgt. - Degerloch
Lohengrinstr. 30
Mein lieber Herr Keller!
Erst gestern Abend konnte ich dem Kirchengemeinderat offiziell Mitteilungen machen von Ihrem Schreiben vom 23.7.1947, das ja keine Ueberraschung mehr brachte, aber uns doch eben vor die harte Tatsache stellte, dass Sie Ihre amtliche Tätigkeit an der Markuskirche aufgeben wollen. Es braucht nicht vieler Worte darüber, welchen Verlust das für unsere Gemeinde bedeutet und wie schmerzlich es uns ist, dass das schon lange über unseren Häupten schwebende Damoklesschwert nun herabfährt. Aber dass gewichtigere Gründe vorliegen, ist ja unverkennbar. Und wir dürfen Sie nicht durch Bitten und Klagen zu halten versuchen. Umso herzlicher möchten wir Sie bitten, sich wirklich nach wie vor ganz zu uns zu rechnen und so es Ihnen eben möglich ist, auch wieder sich auf unserer Orgel hören zu lassen. Insbesondere aber hat mich der Kirchengemeinderat gebeten, Ihnen seinen und der ganzen Gemeinde herzlichsten Dank zu sagen für all Ihre treue, hingebende, verständnisvolle Arbeit in diesen 3 Jahrzehnten. Man kann sich's noch gar nicht vorstellen, dass Hermann Keller und die Markuskirche nicht mehr eine Einheit sein sollen, so sehr haben Sie zu uns gehört ratend und tatend. Wie viel Schönheit, Freude, Erbauung im wahrsten Sinn des Worts ist von unserer Orgel zu Ungezählten geströmt in diesen langen, und sehr bewegten Jahren, in denen Sie Ihren Dienst an ihr taten. Wir hoffen sehr auf Ihre weitere Hilfe, nicht bloss jetzt bei der Wahl Ihres Nachfolgers, sondern auch künftighin. Die Aufgabe der Musica Sacra wird ja nur immer grösser und wichtiger. Der Kirchengemeinderat spricht Ihnen mit seinem herzlichen Dank auch die allerbesten Wünsche für Ihr und der Ihrigen weiteres Ergehen aus.
Mit herzlichen Grüssen
Ihr
09.12.1947 II
Quelle:
Protokolle der KGR Sitzungen 1939 1949
Seite 297 + 298
Sitzung vom 09.12.1947
TOP 24
09.12.1947 II
24
Die Entscheidung über die Neubesetzung der Stellen des Organisten und Chorleiters unserer Kirche soll bis zum Frühjahr zurückgestellt werden.
Prof. Dr. Hermann Keller ist gerne bereit, seinen Dienst den Winter hindurch bis dahin weiter auszuüben. Herrn Organist Königsfeld in Bückeburg soll auf seine Anfrage mitgeteilt werden, er möge sich nicht abhalten lassen, eine andere ihm angebotene Stellung zu übernehmen, da voraussichtlich doch in erster Linie ein Schwabe, der schon hier ansässig sei, die größte Aussicht auf Anstellung haben dürfte.
13.01.1948 I
Quelle:
Protokolle der KGR Sitzungen 1939 1949
Seite 299 - 303
Sitzung vom 13.01.1948
TOP 2 [a]
13.01.1948 I
2
Besprechung mit Kirchenmusikdirektor Walter Lutz:
a) betreffend Benutzung der Markuskirche für Konzerte: Verlesung eines durch verschiedene Erfahrungen der letzten Zeit veranlaßten Briefs von Stadtpfr. Daur vom 11. Dez. 1947 an Herrn Ruß (Konzertdirektion) mit der Bitte, auf würdiges Verhalten der Musiker in der Kirche hinzuarbeiten. Verlesung eines Erlasses des Oberkirchenrates vom 15. XII 47. betr. Benutzung der Kirche zu Konzerten. Bei der Diskussion treten folgende Gesichtspunkte zutage: a) Nach der Kirchenordnung sind grundsätzlich kirchliche Räume nicht für weltliche Veranstaltungen zu verwenden, außer in besonderen Vorfällen. b) Bei der gegenwärtigen Raumnot in Stgt. ist es zu rechtfertigen, in der Markuskirche geeignete Konzerte veranstalten zu lassen. c) Im einzelnen: die Kirche soll nicht zum Konzertsaal werden; entscheidend ist nicht die Form der aufgeführten Stücke (Kantaten, Symphonien oder a.) sondern der Geist, in dem sie geschaffen sind, aufgeführt u. vom Publikum aufgenommen werden. Symphoniekonzerte grundsätzlich abzulehnen, ist unberechtigt (Bruckner !).
Beschlossen wird folgendes: In allen fraglichen Fällen entscheiden der Vorsitzende des Kirchengemeinrats, der Kirchenmusiker u. die Kirchengemeinderäte Frl. Dr. Kraut u. Herr Köhler gemeinsam; falls es dem Ausschuß erforderlich erscheint, hat der Kirchengemeinderat in seiner Gesamtheit zu beschließen. Die Veranstalter sollen aufgefordert werden, die Programme so frühzeitig einzureichen, daß Änderungswünsche berücksichtigt werden können. Falls das Programm nicht vorliegt, werden keine Zusagen gegeben. Die Musiker sollen durch Anschläge auf würdiges Verhalten hingewiesen werden. Die Überbauung des Altars soll im Gottesdienst stets entfernt sein bezw. das Podium möglichst überhaupt nur bei Konzerten aufgebaut werden. Und selbst dann ist die für manche Gemeindemitglieder ärgerniserregende Überbauung des Altars möglichst einzuschränken u. in hinreichend würdiger Form vorzunehmen. Die Veranstalter sollen gebeten werden, nicht unnötig große Chöre u. Orchester zu verwenden.-
Ausgabe des Programms zum 25.1.: die vorgesehenen Schubertwerke werden teils als problematisch bezeichnet.
Die Aufführung zehntägiger Passionsfestspiele einer Freiburger Gruppe erscheint nicht angebracht. Die Veranstalter sollen an die kath. Kirche verwiesen werden.
13.01.1948 II
Quelle:
Protokolle der KGR Sitzungen 1939 1949
Seite 299 - 303
Sitzung vom 13.01.1948
TOP 2 [b]
13.01.1948 II
b.) Besetzung der Kirchenmusikerstelle der Markusgemeinde. Liste der Bewerber bezw. vorgeschlagener Personen:
Dr. Helmuth Aichele, Stuttgart;
Max Günther Förstemann, Göttingen;
Karl Gerok, Kirchl. Musikschule, Eßlingen;
Werner Gneist (Chorleiter);
Bruno Grusnik, Lübeck (Chorleiter);
Hans Jakob Haller;
Hans Klotz, Flensburg;
Hans Königsfeld, Bückeburg;
Herbert Liedeke, Feuerbach;
Helmuth Rothweiler, Stuttgart;
Paul Trötschel, Heidelberg;
Kurt Utz, Wiesbaden;
Gerhard Wilhelm, Stuttgart.
In die engere Wahl gezogen wurden die Herren Gerok, Liedeke, u. für das Amt des Chorleiters Herr Wilhelm.
Nach der Ansicht aller verdient den Vorzug, als Organist jedenfalls, Herr Gerok, von dem bekannt ist, daß er mit ganzem Herzen in der Gemeinde steht u. ein ausgezeichneter Kirchenmusiker ist. Ferner würde eine Verbindung der Gemeinde zur kirchlichen Musikschule hergestellt. Herr Gerok ist sehr guter Improvisator u. könnte auch den Chor übernehmen (in Halberstadt leitete er bereits den Chor). Schließlich ist Herr Gerok Schwabe.
Beschlossen wird, den Bewerbern möglichst rasch Nachricht zugehen zu lassen. Herr Gerok soll in der nächsten Zeit zum Orgelspiel in die Markuskirche gebeten werden.
13.01.1948 III
Evangelischer Oberkirchenrat
Stuttgart, den 13. Januar 1948.
Nr. A. 93.
An das
Ev. Stadtdekanatamt
(14a) Stuttgart
Betr.: Organistenstelle an der Markuskirche
Beil.: 1 Mehrfertigung.
Nachdem die durch den Rücktritt von Professor Dr. Keller frei gewordene Organistenstelle an der Markuskirche in Stuttgart ausgeschrieben worden und der Meldetermin längst abgelaufen ist, ist es an der Zeit, die Entscheidung über die Besetzung herbeizuführen, wenn anders die mit dieser Stelle verbundenen Etatfragen rechtzeitig d.h. vor Aufstellung der neuen Haushaltspläne gelöst werden sollen. Die rasche Besetzung der vakanten Stelle liegt im Interesse nicht bloss der Markuskirchengemeinde und bei der Bedeutung der Markuskirche im zerstörten Stuttgart der Stuttgarter Gesamtkirchengemeinde; eine Klärung liegt auch im Interesse der ganzen Landeskirche im Blick auf die Arbeit der Abteilung für Kirchenmusik an der Musikhochschule Stuttgart. Der Ev. Oberkirchenrat geht hiebei davon aus, dass es sich empfehlen dürfte, für die beiden Aufgaben wieder eine einheitliche Lösung herbeizuführen, ähnlich wie sie einst unter Professor Strebel gefunden worden war, und dass die Aufbringung des Aufwands dann zu einer gemeinsamen Sache der Landeskirche und der Gesamtkirchengemeinde werden würde, worüber ein Abkommen getroffen werden müsste; es wäre dann voraussichtlich auch möglich, für den künftigen Stelleninhaber die Pensionsberechtigung bei der Körperschaftspensionskasse zu erlangen. Eine Regelung der Anstellungsverhältnisse wird freilich erst möglich sein, wenn die personale Frage geklärt ist.
Unter allen Bewerbern, die dem Ev. Oberkirchenrat bekannt geworden sind, hält der Oberkirchenrat die Person von Kirchenmusikdirektor Karl Gerok für die geeignetste. Schüler von Straube, hat er eine hohe Kraft künstlerischen Orgelspielens entwickelt. Er wird in der Lage sein, durch die Pflege des Literaturspielens auf der Orgel der gerade darin bisher so ausgezeichneten Stuttgarter Markuskirche weiterhin ihren vorbildlichen Ruf zu erhalten. Vor allem aber wird er auf dem Gebiet des gottesdienstlichen Orgelspiels, ähnlich wie einst die Stiftsorganisten Heinrich Lang und Arnold Strebel, als grosser und unerreichter Könner gelten dürfen; seine Improvisationen auf dem Landeskirchengesangstag 1947 in Esslingen waren hier schlechthin überzeugend. Als langjähriger Domorganist und Direktor der Kirchenmusikschule in Halberstadt hat Karl Gerok umfassende Erfahrungen sammeln können auch auf dem für die Markuskirche in Stuttgart so wichtigen Gebiet der Chorleitung. Seine Arbeit an der Kirchenmusikschule Esslingen wie an der Abteilung für Kirchenmusik in Stuttgart hat ihm bereits ein grosses Vertrauen erworben. Wie er seine Schüler zu einer wirklich kirchlichen Versehung ihres künftigen kirchenmusikalischen Amtes erzieht, so ist ihm diese Haltung auch für seine eigene Person eine selbstverständliche Herzenssache. Es muss nicht bloss der Gesamtkirchengemeinde Stuttgart, sondern der ganzen Landeskirche daran gelegen sein, dass das kirchenmusikalische Amt an der so wichtigen Kirche in einer vorbildlichen Weise verwaltet wird, die nicht auf ein Virtuosentum, sondern auf eine wirkliche Erfüllung der gottesdienstlichen, liturgischen Aufgabe hinstrebt. Hinzu kommt, dass Karl Gerok die württ. Verhältnisse auf kirchenmusikalischem Gebiet als geborener Schwabe gut kennt; schon das gibt ihm einen Vorrang vor allen ausserwürttembergischen Kandidaten für diese Stelle. Es dürfte erwartet werden, dass er, als württembergischer Pfarrersohn mit der kirchlichen Tradition aufs engste verwachsen, aber auch mit den jungen liturgischen Bestrebungen im Lande vertraut, für die liturgische Arbeit im engeren Sinne in Stuttgart von grösstem Gewinn sein würde.
Der Ev. Oberkirchenrat ersucht das Ev. Stadtdekanatamt, die Frage der Besetzung des Organistenamtes in der Markuskirche alsbald aufzunehmen und zusammen mit dem Kirchengemeinderat der Markuskirche im Benehmen mit dem Ev. Oberkirchenrat einer Klärung zuzuführen. Eine Mehrfertigung zur Eröffnung an den Kirchengemeinderat der Markuskirche liegt bei.
I.V.
(gez.) Lempp
I. Evang. Stadtpfarramt der Markuskirche
zur Kenntnisnahme und Eröffnung an den Kirchengemeinderat o. R.
Evang. Stadtdekanatamt
Stuttgart, 15.1.1948.
Ißler.
18.01.1948
1
Der Vorsitzende verliest einen Erlaß des Evang. Oberkirchenrats Nr. A 93 betreffend Organistenstelle an der Markuskirche. In diesem wird dem Wunsch Ausdruck gegeben, die Stelle möge bald besetzt werden u. Kirchenmusikdirektor Karl Gerok als derjenige bezeichnet, den der Oberkirchenrat unter den ihm bekannt gewordenen Bewerbern für den geeignetsten halte. Der Kirchengemeinderat nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß die Ansicht der Kirchenleitung über die Angelegenheit durchaus mit der seinigen übereinstimmt. Stadtpfarrer Daur stellt dem Kirchengemeinderat Herrn Gerok vor, der entsprechend unserem Wunsch den Organistendienst am 18. u. 25. Januar übernommen hat, um dem Kirchengemeinderat u. der Gemeinde noch einmal einen Eindruck von seiner Art, seinem Können zu geben.Herr Gerok dankt für das Vertrauen und berichtet kurz über seine bisherige Tätigkeit.
03.03.1948
Quelle:
Protokolle der KGR Sitzungen 1939 1949
Seite 310 + 311
Sitzung vom 03.03.1948
TOP 1 a)
03.03.1948
1 a)
Hinsichtlich der Stelle des Kirchenmusikers berichtete der Vorsitzende, daß Herr Prof. Keller nochmals Bedenken geäußert habe, was zu weiteren Verhandlungen mit dem OKR führte. Dieses Zwischenspiel fand aber dadurch sein Ende, daß der in Vorschlag gebrachte Dr. Fleischer abgelehnt hat. Zum Ausdruck kam von verschiedenen Seiten der Wunsch, daß Herr Prof. Keller mit der Markusgemeinde in Verbindung bleiben und sich hinsichtlich seiner eigenen Tätigkeit mit dem Organisten vereinbaren möge. Für die Gemeinde aber sei es wichtig, für den Gottesdienst einen Organisten zu haben, auf Virtuosität sollte erst in zweiter Linie Wert gelegt werden. Die Chorleitung soll vorerst bei Gerhard Wilhelm bleiben. Gerok und Wilhelm hätten sich auch schon über die Zusammenarbeit geeinigt.
Daraufhin wurde beschlossen, Herrn Gerok ab 1.4.1948 zum Organisten zu bestellen. Herr Wilhelm soll einstweilen die Chorleitung beibehalten. Herr Gerok soll mit Herrn Prof. Keller und mit Herrn Wilhelm zusammenarbeiten und sich über die Art der Zusammenarbeit mit den beiden Herren einigen.
Es wurde dann auch noch bekanntgegeben, daß Herr Prof. Keller im Juni sein Abschiedskonzert halten werde.
Besprochen wurde dann noch das Abschiedsgeschenk, das man Prof. Keller für seine jahrzehntelange Arbeit geben wolle. Auf Vorschlag wurde beschlossen, daß der Vorsitzende wegen der zeitbedingten Schwierigkeiten, ein geeignetes Geschenk zu finden, sich hierüber mit Herrn Prof. Keller direkt in Verbindung setzen und anfragen soll. Endlich wurde auch noch über die Pensionsfrage gesprochen. Der Vorsitzende will diese Frage mit Herrn Gerok besprechen.
12.04.1948
2
Kirchenmusikdirektor Hans Grischkat bittet um Überlassung der Markuskirche zur Aufführung einer Bruckner-Symphonie. Er schreibt: "Für meinen Stuttgarter Grischkat-Singkreis möchte ich mit meinem Städt. Symphonie-Orchester Reutlingen als nichtöffentliches Konzert, allerdings mit Kartenverkauf, im Laufe des Monats April oder Mai zwei Bruckner-Symphonien zur Aufführung bringen. Ich bitte um Überlassung der Markuskirche für diese Aufführung.
Zum Grundsätzlichen der Aufführung einer Symphonie in kirchlichen Räumen möchte ich kurz erwähnen, daß ich ein Gegner der Darbietung symphonischer Werke in kirchlichen Räumen bin, daß lediglich die Symphonien Anton Bruckners eine Sonderstellung in der gesamten symphonischen Literatur einnehmen. Diese Werke verlangen durch Ihre gesamte Sturktur u. religiöse Gebundenheit nach Darbietung in einer Kirche, während etwa Beethoven-Symphonien ihrer ganzen Haltung nach in den Konzertsaal gehören."
Der Kirchengemeinderat ist bereit, diesem Antrag stattzugeben, da er die Auffassung von Hans Grischkat bezüglich der Symphonien Anton Bruckners teilt; vorbehaltlich der Zustimmung des Oberkirchenrats, die um der grundsätzlichen Bedeutung dieser Entscheidung willen eingeholt werden sollte, wird also die Markuskirche für den genannten Zweck zur Verfügung gestellt
03.09.1948
Abschrift
Evangelischer Oberkirchenrat
Stuttgart, den 3. Sept. 1948.
Nr. A. 11229.
An alle
Dekanatämter der amerikanisch besetzten Zone.
Betr.: Organistendienst.
Beil. 0.
Dek.Reg.: B.IV 2 c.
Das Kultministerium für Nordwürttemberg hat am 19. Juli 1948 U I 1269 einen Erlass ausgegeben über Nebenämter und Nebenbeschäftigungen, der die gesamte Lehrerschaft anweist, ihre Nebenämter und Nebenbeschäftigungen dem Kultministerium zu berichten und um die erforderliche Genehmigung nachzusuchen. Die Absicht des Erlasses geht deutlich darauf aus, dass Lehrer, die im Dienst stehen und Gehalt beziehen, diese Nebenämter und Nebenbeschäftigungen gegenbenenfalls solchen Kräften überlassen, die darauf angewiesen sind. Selbstverständlich wird die Genehmigung für Nebenämter und Nebenbeschäftigungen weitergewährt werden in allen Fällen, in denen andere Kräfte nicht zur Verfügung stehen. Wir sind ermächtigt zu der Mitteilung, dass in keiner Weise die Weiterführung z. B. des Organisten- und Chorleiterdienstes erschwert werden soll; im Gegenteil, das Kultministerium begrüßt es auch weiterhin, wenn geeignete Lehrer sich des musikalischen Lebens der Gemeinde annehmen und den Organisten- und Chorleiterdienst weiterführen.
Dies ist den Pfarrämtern zu eröffnen. Damit gelten die Einzelanfragen in dieser Angelegenheit als beantwortet.
I. V. (gez.) Lempp.
Beglaubigt: Sekretariat: Grobler.